Schule an der Heinrich-Strunk-Straße

Hygieneplan der Schule an der Heinrich-Strunk-Straße ab August 2021

 

Grundvoraussetzungen:

 

  • Teilnahme an den PCR-Test bzw. Selbsttest
  • Alle zur Benutzung freigegeben Räume inklusive der Toilette haben ein Waschbecken, Seifenspender, Handtuchhalter und Abfallbehälter sowie Fenster zum Stoßlüften.
  • Alle genutzten Räume und mögliche Kontaktflächen werden durch die Reinigungskräfte entsprechend den Vorgaben des Schulamtes gereinigt.
  • Beim Betreten des Gebäudes tragen ALLE Masken.
  • Schülerinnen und Schüler aller Klassen müssen am Sitzplatz eine Maske tragen. / Im Freien besteht keine Maskenpflicht. 
  • Für Eltern und Besucher ist ein Betreten des Gebäudes und Schulgeländes nur nach Voranmeldung und in Begleitung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters möglich. Hier gelten die 3 G (GENESEN / GEIMPFT / GETESTET)Eine negative Testbescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Jede Klasse verfügt über eine Hygieneschutzwand.
  • Lüften alle 20 Minuten und während der Pausen.
  • Hygieneregeln hängen aus.
  • Kinder, die klare Erkältungssymptome zeigen, dürfen in den ersten 24 Stunden nicht zur Schule geschickt werden bzw. müssen umgehend.abgeholt werden.
  • Es gibt auf dem Schulhof zugewiesene Aufstellplätze.

 

Maßnahmen:

 

  • Die Klassen stellen sich klassenweise auf dem Schulhof auf.
  •  Abholung und Bringung findet immer durch eine Lehrkraft bzw. Fachkraft statt. . 
  • Schüler und Personal betreten und verlassen nacheinander den Klassenraum
  • Händewaschen 20 Sekunden nach jedem Betreten des Klassenraumes (die Schülerinnen und Schüler nehmen zunächst ihren Sitzplatz ein und gehen nacheinander mit Maske zum Waschbecken)
  • Zweimal wöchentlich wird der Lolly-Test durchgeführt (PCR-Test). Testverweigerer können nicht am Unterricht teilnehmen.
  • Täglicher Verweis auf die Hygieneregeln.
  • Stoßlüften mindestens alle 20 Minuten.
  • Die Anwesenheit in jeder Lern oder Betreuungsgruppe sowie die Sitzpläne werden dokumentiert und 4 Wochen aufbewahrt.
  • Kinder (und Eltern) können bei Bedarf eine Einwegmaske erwerben. Bei wiederholten Erscheinen ohne Maske müssen die Kinder abgeholt werden und es werden erzieherische Maßnahmen ausgesprochen.
  • Besucher und Eltern tragen auf dem Schulgelände und im Gebäude durchgängig Maske (auch in den Räumen bzw. am Sitzplatz).
  • Niesen und Husten in die Armbeuge, Nutzung von Einmaltaschentücher bei sofortiger Entsorgung in den Mülleimer (Hände waschen).
    Support:
    Alfried Krupp-Schulmedienzentrum